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Wer übernimmt die Kosten ?

Kostenübernahme für die Autismustherapie  & Hilfeplanung  Kostenübernahme

Sofern die Krankenkassen den Antrag auf Kostenübernahme ablehnen, tragen in der Regel die zuständigen Sozialhilfeträgern bzw. Jugendämtern die Kosten einer speziellen Autismustherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe. Um den Antrag zu stellen, ist eine externe ärztliche Diagnose und Empfehlung notwendig.

 

Eingliederungshilfe

Die Leistungen für Personen mit Autismus werden über die Eingliederungshilfe für Behinderte oder allgemein über diverse Hilfen zur Erziehung finanziert. Die Finanzierung wird zwischen den einzelnen Jugendämtern/Kostenträgern und den Anbietern geregelt.

Die Kosten für Therapie und Beratung werden, wenn eine entsprechende fachärztliche Diagnose / Stellungnahme vorliegt, nach Antrag und Prüfung von den Sozialämtern oder den Jugendämtern übernommen. 

 

Bei Unterbringung in einer stationären oder teilstationären übernimmt in der Regel der Träger der Einrichtung die Finanzierung.

Das Jugendamt übernimmt in der Regel die Leistungen für Personen ohne seelische Behinderung. Diese sind in den „Hilfen zur Erziehung“ geregelt.

In Folge der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII kann unser Angebot installiert werden. Zugrunde liegen die von den Kostenträgern genehmigten Fachleistungs-, sowie Therapiestunden zum je aktuell verhandelten Satz.

 

Hilfeplanung und Gesetzeslage

Um eine Hilfe zu installieren wird die sogenannte Hilfeplanung vorgenommen. Sie ist ein Instrument der Kinder- und Jugendhilfe nach §36 SGB VIII, das nach Beantragung eines Hilfebedarfs dazu dient, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und der Antragsteller passende Hilfen zu finden.

Es sind die Hilfen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 53, 54 SGB XII bzw. Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 30, 31, 35 a SGB VIII über öffentliche Träger beantragt und finanziert werden.

 

Die Hilfen richten sich an:

  •         alle Menschen mit Hilfebedarf, die dem Autismus-Spektrum laut ICD10 zugeordnet werden:
    F84.0 frühkindlicher Autismus,
    F84.1 Atypischer Autismus,
    F84.5 Asperger, F84.9, 10, 11, 12

  •         Familien mit und / oder ohne Kinder mit Autismus

  •         Geschwister von Kindern mit Autismus

  •         Menschen und / oder Teams, die im Bereich Autismus arbeiten oder Berührungspunkte haben

  •         Menschen und / oder Teams, die mit herausfordernden Verhaltensweisen umzugehen haben

  •         Menschen in Krisen oder problematischen Lebenssituationen

Der Umfang der Hilfe wird in Abhängigkeit des jeweiligen Falles und in Absprache mit den entsprechenden Kostenträgern getroffen.

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