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Wer übernimmt die Kosten ?

Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, können in der Regel die zuständigen Sozialhilfeträger oder Jugendämter die Kosten für eine spezialisierte Autismustherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine externe ärztliche Diagnose sowie eine Empfehlung für die Therapie.

 

Eingliederungshilfe 

Die Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Autismus erfolgt über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder auch über verschiedene Hilfen zur Erziehung. Die genaue Kostenübernahme wird zwischen den zuständigen Jugendämtern oder Kostenträgern und den Leistungserbringern geregelt.  

 

Wenn eine fachärztliche Diagnose vorliegt, übernehmen die Sozialämter oder Jugendämter die Kosten für Therapie und Beratung nach Antrag und Prüfung. Im Fall einer stationären oder teilstationären Unterbringung übernimmt in der Regel der Träger der Einrichtung die Finanzierung. 

 

Das Jugendamt ist in der Regel für die Leistungen für Personen ohne seelische Behinderung zuständig, die im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ geregelt sind. Auf Basis der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII kann unser Angebot im Einzelfall eingerichtet werden. Dabei werden die von den Kostenträgern genehmigten Fachleistungs- und Therapiestunden zum jeweils aktuellen Satz berücksichtigt.

 

Hilfeplanung und Gesetzeslage

Die Hilfeplanung ist ein Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe nach § 36 SGB VIII. Sie erfolgt nach Beantragung eines Hilfebedarfs und dient dazu, im Zusammenwirken verschiedener Fachkräfte und der Antragsteller passende Hilfsmaßnahmen zu finden. Die Hilfen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII bzw. Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 30, 31, 35a SGB VIII über öffentliche Träger beantragt und finanziert.

 

Die Hilfen richten sich an

- Alle Personen, die dem Autismus-Spektrum gemäß ICD-10 (z. B. F84.0 frühkindlicher Autismus, F84.1 atypischer Autismus, F84.5 Asperger-Syndrom) zugeordnet werden.

- Familien mit und ohne Kinder mit Autismus.

- Geschwister von Kindern mit Autismus.

- Menschen und/oder Fachkräfte, die im Bereich Autismus tätig sind oder Berührungspunkte damit haben.

- Menschen und/oder Teams, die mit herausfordernden Verhaltensweisen umgehen müssen.

- Menschen in Krisen oder schwierigen Lebenssituationen.

 

Der Umfang der Hilfe wird individuell festgelegt und erfolgt in Absprache mit den zuständigen Kostenträgern.

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